Wussten Sie schon?
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen kann auf Antrag
(etwa in der Einkommensteuererklärung)
20 % der Lohnkosten die der Steuerpflichtige an einen oder mehrere Dienstleister bezahlt hat, höchstens aber 4.000 Euro, von der Steuer abgezogen werden. Dies ist nur erlaubt, wenn Rechnungen vorliegen und die Lohnkosten über eine Bank überwiesen wurden (keine Barzahlungen)